Ja, es könnte bald möglich sein.
Good news! Vor Kurzem haben National-und Ständerat eine Motion bewilligt, die Nachzahlungen in die Säule 3a erlaubt. Personen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einzahlen konnten, sollen neu Nachzahlungen tätigen können (sog. 3a-Einkauf). Nun liegt es beim Bundesrat, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten. Die gute Nachricht: Sie können bereits heute Ihr Geld in Volt anlegen und später Ihr Investment für die 3a-Nachzahlung nutzen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Was ist schon klar?
- Ein Einkauf soll alle fünf Jahre möglich sein
- Limitierung Einkaufsbetrag auf den sogenannten grossen Abzug (CHF 34’128)
- Alle bereits getätigten Wohneigentumsvorbezüge werden vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen
Schon gewusst?
Nachzahlungen in die Säule 3a sind bald möglich.
Vorsorgelückenrechner
Wollen Sie herausfinden, ob Sie ebenfalls Nachzahlungen tätigen können?
Nutzen Sie den von uns zur Verfügung gestellten Rechner um Ihre Lücke zu berechnen. Es werden nur drei Angaben von Ihnen benötigt — Ihre Daten werden nicht gespeichert.
Jahrgang
1962 und früher
Existierendes 3a Guthaben
Bezüge aus Säule 3a (z.B. Wohneigentum)
Rechnen
Ihr grösstmögliches 3a-Guthaben
Ihr aktuelles 3a-Guthaben
Ihre 3a Vorsorgelücke
Ihr Nachzahlungspotential für Säule 3a
Ihre fixe Vorsorgelücke
Das ist das grösstmögliche 3a-Guthaben, hätten Sie ab dem 25. Lebensjahr jeweils das jährliche Maximum in die Säule 3a einbezahlt.
Ihr aktuelles 3a-Guthaben gemäss Ihren Angaben.
Ihr maximaler 3a-Einkaufsbetrag bestehend aus grösstmöglichem 3a-Guthaben abzüglich existierenden 3a-Guthaben und getätigten 3a-Vorbezügen gemäss Ihren Angaben.
Stand: 17.06.2020 -> Ihr maximaler Nachzahlungsbetrag in die Säule 3a gemäss aktueller Formulierung der Motion. Der potenzielle Betrag wird neben den Abzügen (existierendes 3a-Guthaben und Vorbezüge) pro Einkauf auch noch vom sogenannten «grossen 3a-Abzug» eingeschränkt. Das ist der maximale Säule 3a-Betrag für Selbständige, und liegt im Jahr 2020 bei CHF 34’128 Franken. Dafür sollen im Einkaufsjahr auch die normalen Jahresbeiträge (aktuell CHF 6’826) wie gewohnt getätigt werden können. Eine weitere Einschränkung betrifft die Periodizität der nachträglichen Einzahlungen, welche nur alle 5 Jahre möglich sein sollen. So hat z.B. hat ein heute 40 Jahre alter Mann noch 25 Jahre (oder 5 mal die maximalen CHF 34’128) zur Verfügung, um nachzuzahlen.
Der hier errechnete Betrag, ist das übrig bleibende Einkaufspotenzial, welches aufgrund der Einschränkungen nicht mehr in die Säule 3a nachbezahlt werden kann.
Alternativ können Sie diese Vorsorgelücke schliessen, indem Sie diesen Betrag in eine private Anlage (ohne steuerliche Abzugsfähigkeit) investieren und für die Altersvorsorge sparen.
Wichtiger Hinweis:
Die errechneten Beträge sind Annahmen basierend auf der Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens des Bundesamtes für Sozialversicherungen – für eine definitive Berechnung gilt es den Gesetzesentwurf des Bundesrates abzuwarten.
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